News: Gerichtsurteil: Thermomix muss Kunden nicht vorab über neues Modell informieren

Die Multifunktions-Küchenmaschine Thermomix von Hersteller Vorwerk erfreut sich großer Beliebtheit – so auch die neueste Version TM6. Allerdings musste Vorwerk Anfang 2019 Kritik einiger verärgerte Käufer des Vorgängermodells über sich ergehen lassen. Eine Käufern hat sogar geklagt. Die Klage wurde nun jedoch offiziell zurückgewiesen. Thermomix muss seine Kunden nicht im Voraus über neue Modelle informieren.

Thermomix verärgert Käufer des Vorgänger-Modells

Anfang 2019 brachte Thermomix-Hersteller Vorwerk mit der Version TM6 eine neue Variante der beliebten Küchenmaschine auf den Markt. Diese unterscheidet sich deutlich von der Vorgängerversion, unterstützt jetzt unter anderem Sous-Vide-Garen, Fermentieren oder Anbraten. Verständlich, dass Kunden, die sich erst kürzlich für die Vorgängerversion entschieden hatten, verärgert waren. Schließlich ist die Anschaffung auch alles andere als ein Schnäppchen. Wir berichteten bereits darüber, dass sich die Käufer im Internet Luft verschafften. Einer Kundin ging das aber noch nicht weit genug und sie reichte Klage ein und forderte eine Rückabwicklung des zustandegekommenen Kaufvertrages.

Landgericht Wuppertal weist Klage ab

Nun hat das Landgericht Wuppertal entschieden, dass Vorwerk nicht dazu verpflichtet ist, seine Kunden über zukünftige Modelle zu informieren, auch wenn diese schon bald auf den Markt kommen. Damit bestätigt das Landgericht die bereits getroffene Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts. Das Urteil ist also rechtskräftig, eine Revision ist nicht mehr möglich. Der Vorsitzende Richter Stefan Istel sagt dazu laut Spiegel Online in der Urteilsbegründung, dass Vorwerk vor der Ankündigung des neuen Modells kleine Aufklärungspflicht zur der neuen Variante gehabt habe. Das Interesse des Unternehmens, das Produkt so lange wie möglich geheim zu halten, überwiegt in diesem Fall das Interesse der Käufer. Es dürfte also auch in Zukunft ein Restrisiko für Kunden bestehen, gerade wenn die aktuelle Thermomix-Version schon länger erhältlich ist.

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